Neue Taxenordnung ist da!
von Vorstand
Taxenordnung
Vom 18. Januar 2000 Zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. April 2022, HmbGVBl. Nr. 24/2022, S. 260 (gültig ab 01. Juni 2022) Auf Grund von § 47 Absatz 3 Satz 1 und § 51 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16.4.2021 (BGBl. I S. 822), wird verordnet:
§ 1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für den Verkehr mit Taxen von Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihren Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben.
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